Eilantrag einer Rechtsreferendarin gegen das Kopftuchverbot; Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juni 2017

Recht1

 

Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag einer Referendarin im juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Hessen abgelehnt. Die Antragstellerin fühlt sich in ihren Grundrechten durch einen Erlass des Landes verletzt, der es auch Rechtsreferendarinnen untersagt, im Gerichtssaal ein Kopftuch zu tragen. Das Gericht betont in einer Folgenabwägung, dass die mit dem Kopftuchverbot verfolgten Belange den Interessen der Beschwerdeführerin mindestens gleichgewichtig sind.

Rundschreiben Nr. 361/2017 [PDF-Dokument: 47 kB]
06.07.2017